BOCK EVENTS
Inhaber: Andreas Ahlhorn
Geismühle 1
56294 Gappenach
D
Telefon: 017640466458
E-Mail: info@bockevents.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 264737622
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Impressum erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit BOCK EVENTS.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
4. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Bock Events, Geismühle 1, 56294 Gappenach, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: individuell.
5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Rechnung
Ablauf der Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
8. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
9. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier findenhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
10. Jugendschutz
Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts-
und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.
AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.
AGBs BOCKEVENTS
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermietung von Bubble Balls und Arrowtag
1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller
Vertragsverhältnisse zwischen BOCK EVENTS, Andreas Ahlhorn, Geismühle 1, 56294 Gappenach
(nachfolgend Vermieter genannt) und Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter
genannt). Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von diesen
Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.
2.
Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
3.
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die
Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt.
Ein Auftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Mieter zustande.
Zur Miete ist die Unterzeichnung der Teilnahmebedingungen durch den Mieter erforderlich.
4.
Bei Rücktritt des Vertrags durch den Mieter bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
fallen 50% Stornogebühren an, bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25% Stornogebühren in Höhe des Gesamtauftragswertes.
Außerordentliche Sonderleistungen außerhalb der reinen Gerätemiete (dazu gehören
z.B. Service, Hotelkosten, Angebote von Drittanbietern, können bei Vertragsrücktritt jederzeit dem Mieter komplett belastet werden.
5.
Die Zahlung der Rechnungen haben, falls nichts anderes vereinbart wurde bis zum Tage der Abholung
der Geräte zu erfolgen (per Überweisung).
6.
Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
7.
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so wird ein Reinigungsaufwand in angemessener Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
8.
Alle von dem Vermieter beaufsichtigten Leistungen sind im Umfang der
Aufsichtsführung haftpflichtversichert. In diesem Fall steht den Betreuern, die durch
den Vermieter gestellt werden an einem Veranstaltungstag (6 Std) drei 15 minütige
Pausen zu. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das
Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder
Geräten verschuldet wurden. Kann ein bestätigter Termin von dem Vermieter nicht
eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. Dem
Vermieter entstehen dabei keine weiteren Kosten. Der Vermieter übernimmt keine
Haftung oder Schadensersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfällen von Leistungen
die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.
9.
Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit
großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Für den
Aufbau der Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt.
Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt
werden muss, so obliegt dies dem Mieter. Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der
Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der
Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der
Auftragsbestätigung erwähnt ist. Zu Werbezwecken werden bei unseren
Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der
Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und
Veröffentlichung der Aufnahmen
10.
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.
Gerichtsstandort ist Koblenz.
Stand 12/17